1

Als Planer, Architekt oder Bauherr sollten Sie bereits in ihrer Ausschreibung auf die Durchführung der Luftdichtheitsmessung hinweisen. Sie ermöglichen so den ausführenden Firmen ein faires Angebot und können sicher sein, daß zu erhalten, was Sie bestellt haben.

2

Die Luftdichtheitsmessung sollte Bestandteil jeder Bauabnahme sein. Diese Prüfung sollte, wenn nicht vom Architekten oder Bauunternehmer bereits vorgesehen, in den Bauvertrag mit aufgenommen werden!

3

Der Verlauf der luftdichtenden Ebene sollte in allen Plänen, auch Detailplänen, mit einer dünnen, farbigen Linie kenntlich gemacht werden. Dies erleichtert dem Architekten oder Planer die Planung und dem Handwerker die sachgemäße Ausführung.

4

Aus dem gleichen Grund sollte der Verlauf der thermischen Trennebene auch in allen Plänen mit einer dicken, farbigen Linie kenntlich gemacht werden.

5

Am Meßtermin muß die luftdichtende Ebene durchgängig geschlossen sein. Überprüfen Sie den Baufortschritt diesbezüglich, nur so vermeiden Sie unnötige Anfahrten und somit unnötige Kosten.

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Eine rechtzeitige Luftdichtheitsmessung erspart Ihnen einen kostenintensiven und nervenaufreibenden Rechtsstreit.